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   ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06 lev   

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https://dejure.org/2007,52386
ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06 lev (https://dejure.org/2007,52386)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06 lev (https://dejure.org/2007,52386)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 27. April 2007 - 2 Ca 1793/06 lev (https://dejure.org/2007,52386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch des Arbeitnemers gegen einen Betriebsübergang; Ausübung des Widerspruchsrechts als unzulässige Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens; Konkludenter Verzicht auf die Ausübung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang mit dem Abschluss des ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Solingen, 01.06.2006 - 1 Ca 82/06

    Beginn der Widerspruchsfrist gegen einen Betriebsübergang; Anforderungen an einen

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06
    Dies beinhaltet den Verzicht auf das Widerspruchsrecht (so auch bereits Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 01.06.2006, 1 Ca 82/06).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06
    Es ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (vgl. BGH, NJW 2001, 2966).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06
    Ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht ist möglich (vgl. BAG vom 19.03.1998, 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750; Bauer/von Steinau-Steinrück, ZIP 2002, 464; Erfurter Kommentar-Preis, 6. Aufl., § 613 a BGB, Rdnr. 98; Kliemt, Juris-Praxiskommentar, 2. Aufl., § 613 a BGB, Rdnr. 180).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Solingen, 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 1119/07

    Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 27.04.2007 - 2 Ca 1793/06 lev - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 27.04.2007, 2 Ca 1793/06 lev, abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.

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